Über einestages

1996-1997

Giftgas-Affäre

"Die Vergangenheit hatte mich eingeholt"


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Im Gerichtssaal: Detlev Crusius, Mitte, wird am 7. Oktober 1997 von einem Gerichtsdiener des Mönchengladbacher Landgerichts in den Saal geführt, rechts Crusius' Anwalt Gottfried Reims. Crusius wird vorgeworfen, 1993 Giftgastechnologie über Belgien nach Libyen geschleust zu haben.

Festnahme um Mitternacht: Wegen angeblicher Lieferungen an eine libysche Giftgasfabrik wurden 1996 zwei deutsche Unternehmer verhaftet. Detlef Crusius war einer von ihnen. Auf einestages erinnert er sich an harte Monate im Knast und ein überraschendes Urteil.


3. Teil: Das Urteil

30. Oktober 1997. Der Anstaltsleiter hatte mir während des Prozesses fast täglich eine Zeitung besorgt. Das Interesse der Öffentlichkeit hatte in den vergangenen drei Wochen noch mehr abgenommen. Die Presse beschränkte sich auf kurze Mitteilungen. Aber heute war der Saal wieder brechend voll. Meine Frau war Gott sei Dank nicht gekommen. Sie hielt sowieso nicht für möglich, dass ich nun bald frei sein würde. Ich selbst konnte es kaum glauben.

Das Gericht betrat den Saal. Die Schlussplädoyers begannen. Staatsanwalt Möllmann hielt das Plädoyer für die Staatsanwaltschaft. Mir gelang es nicht, mich zu konzentrieren. Bei einem Satz horchte ich aber auf. Der Staatsanwalt sagte, mit diesen Steuerungen könne man eine Puddingfabrik betreiben, aber man könnte auch eine Giftgasproduktion damit steuern. Sie wüssten nicht, was die Libyer damit machen wollten.

Ich musste plötzlich lachen, als ich mir ausmalte, ich würde gleich für ein paar Zulieferungen für eine nichtfunktionierende Puddingfabrik verurteilt werden. Mein Anwalt stieß mich von der Seite an und der Vorsitzende sah von seiner Richterbank strafend auf mich herab.

Vor der Urteilsverkündung

Ich fühlte mich wie ein sehr kleines Rädchen in diesem Getriebe. Ein klitzekleines Rädchen. Aber ich gehörte dazu. Und ich fragte mich, was nach dieser Episode in meinem Leben wohl nun noch vor mir läge. Gerecht oder nicht gerecht. Das spielte keine Rolle mehr. Es ging nur noch um meine Zukunft. Eine Puddingfabrik - ich lachte erneut und der Vorsitzende klopfte strafend mit seinem Stift auf die Richterbank.

Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft für mich lautete: Vier Jahre und sechs Monate Haft. Und Fortdauer der Haft. Für meinen Mitangeklagten beantragte er drei Jahre und sechs Monate und Aufhebung des Haftbefehls.

Das Plädoyer von den Anwälten brachte keine Neuigkeiten. Mein Anwalt war ungewohnt leutselig in seinem Schlussplädoyer.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Ich wurde wieder in den Käfig im Keller gesperrt.

Worte wie durch Watte

Wie lange hatte ich im Keller gewartet? Eine Stunde, zwei Stunden, vielleicht drei? Ich wusste es nicht, ich hatte jedes Zeitgefühl verloren. Nur einmal bat ich darum, dass sie mir öffneten, weil ich auf die Toilette musste. Der Beamte blieb hinter mir in der offenen Tür stehen, sah mir dabei zu.

Wieder im Gerichtssaal, bestürmten mich Journalisten, mit Kameras und Mikrofonen. Ein Reporter hielt mir ein Mikrofon dicht vors Gesicht. Ich schob den Mann samt seiner Kamera beiseite und ging zu meiner Bank. Ich war erschöpft. Das Getümmel um mich herum nahm ich kaum wahr. Ich hörte es wie ein fernes Rauschen. Ich sah, wie mein Anwalt eilig den Saal betrat. Er setzte sich neben mich und trat mir schmerzhaft gegen das Schienbein.

Wie lange ich zum Packen brauche, wollte er wissen. Ich verstand ihn nicht, hörte seine Worte wie durch ein dickes Wattepolster, begriff nicht, was er damit meinte.

Das Urteil

Ich käme heute noch raus, nach der Urteilsverkündung, erklärte mir mein Anwalt. Zum Packen brauche ich fünf Minuten, für den Papierkram in der Verwaltung vielleicht eine Stunde, genau wüsste ich es nicht, gab ich ihm zur Antwort, meine auch, ganz ruhig gesprochen zu haben.

Der Gerichtssaal drehte sich um mich, ich wäre beinahe sitzen geblieben, als die Richter wieder den Saal betraten. Die Urteile wurden verlesen.

Mein Mitangeklagter bekam seine drei Jahre und sechs Monate. Sein Haftbefehl wurde sofort aufgehoben. Ich wurde zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Den Haftbefehl erwähnte der Vorsitzende nicht. Dann verlas der Vorsitzende die Kurzform der Urteilsbegründung. Zum Schluss seiner Ausführungen verfügte er die sofortige Aufhebung meines Haftbefehls. Er sagte, ich hätte maßgeblich daran mitgewirkt, dass dieses Verfahren zu einem schnellen Abschluss gekommen sei.

Einspruch

Die Begründung klang nur für die Journalisten weit hergeholt. Der Vorsitzende hatte Recht: Es war ein Prozess ohne Beweisaufnahme gewesen. Für eine echte Beweisaufnahme hätte man einen ganzen Lkw Aktenordner und Papier übersetzen müssen. Die Akten hatten die belgischen Behörden sehr spät an die deutschen Ermittler übergeben, wohl, wie ich vermutete, um sich reinzuwaschen. Unterlagen in englischer, französischer, auch arabischer Sprache.

Der Staatsanwalt erhob zunächst Einspruch gegen meine Freilassung. Der Vorsitzende fragte mich, ob ich das Urteil annähme.

Ich nahm an. Mein Mitangeklagter nahm ebenfalls das Urteil an. Die Verhandlung war beendet. Ich konnte nach Hause gehen. Mein Anwalt sagte, er brächte mich nach Hause, das hätte er bisher noch bei jedem Angeklagten gemacht, den er rausgeboxt hätte.

Zurück in der Zelle

Die Journalisten veranstalteten einen ziemlichen Aufstand im Gerichtssaal. Der Oberstaatsanwalt und der Vorsitzende gaben Interviews. Auch mein Anwalt war umlagert. Ich drängelte mich durch das Menschengewühl des Gerichtssaals in den Gang zum Keller und bat den Wachtmeister, mich schnellstens in die JVA zu bringen.

Diesmal ging ich freiwillig zurück. So ganz bei mir war ich noch nicht. Stimmen und Geräusche drangen immer noch gedämpft zu mir durch, auch der Boden unter mir schien sich zu bewegen. Am Treppenaufgang stand der JVA-Leiter und sagte mir, er hätte eine Wette gewonnen, er habe gewettet, dass ich frei käme. Jetzt müsse er aber noch den schriftlichen Bescheid des Gerichts abwarten, vorher dürfe er mich nicht rauslassen.

Ich ging in meine Zelle, packte meine paar Sachen in Plastiktüten. Meinen Fernseher schenkte ich, den Knastregeln folgend, meinem Nachbarn, der noch keinen hatte, weil er gerade erst verhaftet worden war. So, wie ich ihn zu Beginn meiner Haftzeit auch geschenkt bekommen hatte.

Journalistenpulk

Eine halbe Stunde später stand ich vor meiner Zelle und wartete. Die Zellentür hatte der Beamte offen gelassen. Ein Beamter kam eilig die Treppe rauf und sagte, dass das Schreiben vom Gericht jetzt da sei, ich könne jetzt gehen.

Er brachte mich in die Verwaltung und ich bekam das Guthaben von meinem Knastkonto ausgezahlt, rund einhundert D-Mark. Man brachte mich zum Tor. Der Anstaltsleiter wartete dort. Er wolle mich hinten rauslassen, mein Verteidiger warte dort. Vorne am Haupteingang hätten sich die Journalisten versammelt. Er gab mir den Einkaufswagen eines Supermarktes. Dann sagte er noch, er sei abergläubisch, er sage deshalb nicht 'Auf Wiedersehen'. Er wünschte mir alles Gute, gab mir die Hand ich ging nach draußen.

Auf dem Hof am rückwärtigen Ausgang parkte ein Aufnahmewagen des Fernsehens, mehrere Journalisten, mit geschulterten Kameras, die Objektive auf mich gerichtet, verfolgten mich in kurzem Abstand, als ich meinen Einkaufswagen über den Hof schob. Eine junge Frau stand neben dem Wagen, sprach aufgeregt ins Mikrofon, sah mich dabei an. Fragte sie mich etwas? Ich hörte nicht hin, ignorierte sie.

Schweigen

Mein Anwalt kam mir entgegen, half mir mit den Tüten. Er meinte nur, die Presse würden wir auch noch überstehen. Schweigend packten wir die Tüten in den Kofferraum. Dann stiegen wir in sein Auto und fuhren los.

Ich hatte meine Frau über einen langen Zeitraum einmal in der Woche nur für eine halbe Stunde unter Aufsicht gesehen. In den kurzen Besuchszeiten hatten wir wenig miteinander gesprochen, voller Angst, die kurze Spanne Zeit, die paar Minuten, mit Nebensächlichkeiten zu vergeuden, hatten wir vor lauter Furcht oft gar nicht miteinander geredet. Später, im großen Besuchsraum, waren uns lange Besuchszeiten zugestanden worden, manchmal drei Stunden. Niemand konnte unseren Gesprächen zuhören. Trotzdem hatten wir uns auch hier auf das Notwendigste beschränkt, aus Sorge, das Falsche zu sagen, dem anderen weh zu tun, im Streit auseinanderzugehen, was trotz unserer Schweigsamkeit häufig genug geschehen war.

Jetzt hätten wir uns viel sagen müssen, viel über lange Zeit Ungesagtes aussprechen können. Wir waren trotzdem schweigsam. Ein langer Weg lag vor uns.


1. Teil: Die Festnahme
2. Teil: Im Gefängnis
3. Teil: Das Urteil

Zum Weiterlesen:



Detlev Crusius: "Absturz". Dittrich Verlag, Berlin 2010, 352 Seiten.

Das Buch erhalten Sie im SPIEGEL-Shop.



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