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| Ulmer Einsatzgruppen-Prozess: Die Verkündung des Urteils im Ulmer Prozess am 28. August 1958 gegen Mitglieder des "Einsatzkommandos Tilsit" - im Originalton. |
Erst erschossen sie Juden, dann versoffen sie das Geld ihrer Opfer: Kaltblütig ermordeten die Männer des "Einsatzkommandos Tilsit" ab 1941 Tausende Menschen. Vor 50 Jahren wurde ihnen der Prozess gemacht - das Urteil veränderte die Bundesrepublik. Von Andreas Mix
Stefan Scheuermann
27. Apr 2008, 11:41
Als Westdeutschland aufwachte, träumten Der Spiegel und viele...
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Am 9. Mai 1958 öffneten sich die Tore des Gefängnisses in Landsberg am Lech für die letzten dort einsitzenden NS-Verbrecher, darunter der Ex-SS-Standartenführer Martin Sandberger. Der studierte Jurist war 1948 von den Amerikanern zum Tode verurteilt worden, weil er als Leiter des "Einsatzkommandos 1a" die Ermordung tausender Juden und Kommunisten in Estland verantwortet hatte. Drei Jahre später war die Todesstrafe jedoch in lebenslange Haft umgewandelt worden und zehn Jahre nach dem Urteil war der Massenmörder wieder frei: Begnadigt.
Kaum freigelassen, fand sich Sandberger zusammen mit fünf weiteren Amnestierten aus dem Nürnberger Einsatzgruppenprozess von 1948 vor Gericht wieder - diesmal als Zeuge. Nach den Alliierten machte sich nun die junge Bundesrepublik an die juristische Aufarbeitung ihres schweren Erbes.
Die "Strafsache Ks 2/57 gegen Bernhard Fischer-Schweder und andere" wurde zum Einschnitt in die junge Geschichte der keine zehn Jahre alten Bundesrepublik: Der Ulmer Einsatzgruppenprozess, der vor 50 Jahren, am 28. April 1958, eröffnet wurde, konfrontierte die deutsche Öffentlichkeit erstmals mit dem ganzen Ausmaß der in Osteuropa verübten NS-Gräuel. An den 60 Verhandlungstagen vernahm das Schwurgericht 173 Zeugen, darunter diverse Größen des SS-Staats; die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft umfassten mehr als 3500 Seiten. Von einer "Gewitterwolke über der Bundesrepublik", die plötzlich aufgestochen werde, schrieb damals der Prozessbeobachter Ralph Giordano.
Ein entnazifizierter Massenmörder
Nachdem die Alliierten einige Täter aus der Zeit des Nationalsozialismus (NS) gleich in den ersten Nachkriegsjahren abgeurteilt hatten, war die strafrechtliche Ahndung von NS-Verbrechen nach Gründung der Bundesrepublik praktisch zum Erliegen gekommen. Das Ulmer Großverfahren war auch keineswegs durch systematische Ermittlungen der Justiz in Gang gekommen, sondern durch Kommissar Zufall: Im Frühjahr 1955 hatte Fischer-Schweder - vor 1945 Polizeipräsident in Memel (Klaipeda), dazu SS-Oberführer und Träger des Goldenen Parteiabzeichens der NSDAP - auf Wiedereinstellung in den Staatsdienst geklagt.
Das Regierungspräsidium Nordwürttemberg hatte ihn nicht länger als Leiter des Flüchtlingslagers Ulm-Wilhelmsburg beschäftigen wollen, nachdem bekannt geworden war, dass Lagerleiter Fischer-Schweder falsche Angaben zu seiner Person gemacht hatte. Das wäre wohl folgenlos geblieben, schließlich hatten sich tausende Deutsche nach dem Krieg mit falschen Namen und Biographien ausgestattet. Als "nicht betroffen" entnazifiziert zog Fischer-Schweder nun aber vor das Amtsgericht. Nun interessierte der Fall auch die Lokalpresse. In einem Leserbrief an die "Ulmer Nachrichten" bezeichnete sich der Ex-SS-Mann als "Freund der Juden und Polen". Ein ehemaliger Mitarbeiter der Polizeidirektion Memel wurde auf den Vorgang aufmerksam und beschuldigte Fischer-Schweder, im Sommer 1941 im deutsch-litauischen Grenzgebiet die Erschießung von Juden befohlen zu haben.
Die Justiz ermittelte zunächst nur zögernd und zeigte sich schnell überfordert angesichts der Komplexität der Vorgänge von damals - ständig tauchten neue Tatorte, Dienststellen und Beschuldigte auf. Erst als die Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft weiteres Personal abstellte, kamen die Ermittlungen voran. Der zuständige Oberstaatsanwalt Erwin Schüle sorgte dafür, dass zuverlässige Polizisten die Ermittlungen führten, die sich der Aufklärung der Verbrechen verpflichtet fühlten und nicht alten Kameraden. Intensiv wertete Schüle die Dokumente aus den Nürnberger Prozessen von 1948 und die SS-Personalakten aus, die die Amerikaner im "Berliner Document Center" zusammengetragen hatten; dazu sichtete er die damals noch spärliche Fachliteratur und bestellte Gutachten kundiger Historiker.
Drei Zeugen begingen Selbstmord
Schnell erkannte Schüle so, dass die Dimension der Verbrechen im Osten ein unkonventionelles Vorgehen verlangte. Anstatt nur einzelne Taten Fall für Fall aufzuklären, wie es nach dem Strafrecht bei Morden üblich war, wollte Schüle die gesamte Tätigkeit des "Einsatzkommandos Tilsit" strafrechtlich aufrollen.
Die im Juni 1941 aufgestellte Einheit hatte aus Angehörigen der örtlichen Gestapo sowie des Sicherheitsdienstes der SS(SD), der Schutzpolizei und litauischen Kollaborateuren bestanden. Gemeinsam liquidierten diese Männer im Auftrag von Reinhard Heydrich, Chef des Reichssicherheitshauptamtes der SS, innerhalb weniger Wochen mehr als 5500 Personen im deutsch-litauischen Grenzgebiet - zunächst jüdische Männer und Kommunisten, dann auch Frauen und Kinder. Die Blutspur der Truppe dokumentierten die von ihr verfassten "Einsatzmeldungen UdSSR", in denen Tatorte und Opferzahlen genau genannt wurden. Für die Ulmer Staatsanwaltschaft waren es Schlüsseldokumente. Zeugen für die Morde gab es nämlich kaum: Nicht wenige waren für das Gericht unerreichbar, weil sie hinter dem Eisernen Vorhang lebten; andere schwiegen, um sich nicht selbst zu belasten. Drei Zeugen begingen während der Ermittlungen Selbstmord.
Zehn ehemalige Angehörige des "Einsatzkommandos Tilsit" mussten sich schließlich vor einem Ulmer Schwurgericht verantworten. Unter ihnen waren die Leiter der örtlichen Gestapo und des SD, Hans-Joachim Böhme und Werner Hersmann, aber auch der litauische Polizist Pranas Lukys. Fast alle Angeklagten hatten sich nach 1945 problemlos im bundesdeutschen Wirtschaftswunderland integriert. Böhme, der als Jurist und späterer Leiter eines Einsatzkommandos in der Sowjetunion quasi ein Prototyp für Heydrichs Ideal einer "kämpfenden Verwaltung" war, arbeitete als Justiziar für eine Bausparkasse.
Werkzeuge des "Führers"?
Was folgte, war einer der größten Strafprozesse der jungen Bundesrepublik. Die Öffentlichkeit, die sich anfangs kaum für das Verfahren interessierte, zeigte sich zunehmend entsetzt über die Details aus dem Leben der deutschen Mörder - etwa, dass der Angeklagte Böhme im Badeort Polangen noch einen Strandspaziergang genossen hatte, bevor er die Erschießung von über 100 Juden leitete. Oder, dass
die Täter sich neben den Massengräbern gegenseitig fotografierten, bevor sie sich in der nächsten Gastwirtschaft betranken - und die Zeche mit dem Geld zahlten, das sie ihren Opfern zuvor abgenommen hatten. Deutlich wurde auch, dass nur wenige sich Mordbefehlen verweigerten, obwohl sie Konsequenzen nicht zu befürchten brauchten.
In seinem emotionalen Schlussplädoyer erinnerte Staatsanwalt Schüle an die Opfer: "Es waren Menschen, die gelacht, geweint, geliebt und gearbeitet hatten… Seit 17 Jahren scheint für sie die Sonne nicht mehr, und nicht einmal die Ruhe des Grabes hat man den Opfern gelassen. Ihre Gräber wurden später aufgerissen, die Leichen verbrannt und die Asche in alle Winde zerstreut."
Das Urteil in dem Mammutverfahren erging schließlich am 29. August 1958.
