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Politikone: Rosa Luxemburg, eine der prominentesten Linken ihrer Zeit wurde am 15. Januar 1919 unter Federführung des rechten Freikorps Garde-Kavallerie-Schützen-Division ermordet. Das Freikorps forcierte die Jagd auf Sozialisten in Berlin.
Signatur im Bundesarchiv: Bild 183-14077-006 |
Er kämpfte mit Zahlen - und riskierte dabei sein Leben. 1922 untersuchte der Mathematiker Emil Julius Gumbel Hunderte politische Morde in der jungen Weimarer Republik und offenbarte schonungslos die Willkür der deutschen Justiz. Dann nahm seine Karriere in Deutschland abrupt ein Ende. Von Daniel Furth
Zehn schwer bewaffnete Männer der Garde-Kavallerie-Schützen-Division stürmten am 19. März 1919 die Berliner Wohnung des Mathematikers Emil Julius Gumbel. Ihr Auftrag lautete, den gerade 27-jährigen sozialistischen Aktivisten standrechtlich zu erschießen. Doch Gumbel hatte Glück. Er war kurz zuvor nach Bern abgereist, um an einer Konferenz des Völkerbunds teilzunehmen. Die Fememörder waren zu spät gekommen. Frustriert verwüsteten sie die Wohnung und zogen wieder ab.
Als Gumbel zurückkehrte und das Chaos sah, war ihm sofort klar, dass er auf einer der Todeslisten der rund 120 rechtskonservativen Freikorps stand, in denen sich nach dem Ersten Weltkrieg rund 400.000 ehemalige Frontsoldaten mit zutiefst antidemokratischen Überzeugungen zusammengeschlossen hatten. Im November 1918 hatten die alten Frontkämpfer im Auftrag der Reichsregierung die Revolution niederknüppelt, im Januar 1919 den Spartakusaufstand. Nebenbei arbeiteten sie ihre eigene politische Agenda ab. Im Windschatten der Revolutionswirren schalteten ihre Hinrichtungskommandos reihenweise führende Köpfe der Linken aus. Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, die im Januar 1919 heimtückisch ermordet wurden, sind die wohl berühmtesten Opfer. Und nun hatten sie auch den Pazifisten und Liebknecht-Vertrauten Gumbel beinahe erwischt.
Der Überfall auf seine Wohnung machte Gumbel auf ein Problem aufmerksam, dem er zuvor keine besondere Beachtung geschenkt hatte: Die Justiz war auf dem rechten Auge ganz offensichtlich blind. Denn der Freikorps-Terror blieb meist ungesühnt. Auch für seinen Fall interessierten sich die Behörden kaum, alle Ermittlungen endeten in einer Sackgasse. Und selbst, als ein rechtes Rollkommando Gumbel ein Jahr später krankenhausreif schlug, nahm man es nur mit Achselzucken zur Kenntnis. Jahrelang hatte Gumbel für seine sozialdemokratischen Ideale auf der politischen Bühne gekämpft. Nun beschloss er, das enge, komplizenhafte Verhältnis zwischen Rechtsterror und Weimarer Justiz zu entlarven.
Statistik des Terrors
Aber statt wie zuvor flammende Reden zu halten und bissige Zeitungsartikel zu schreiben, setzte er dieses Mal auf die Macht der nackten Zahlen. In mühevoller Recherchearbeit sammelte er Daten und Fakten über alle politischen Morde zwischen 1919 und 1922 - egal, ob sie von rechten oder linken Gruppierungen verübt wurden. Jeden einzelnen Mord wählte er sorgfältig aus: "Ich habe nur solche Fälle aufgenommen, wo die erschießende Partei nicht behauptet hat, dass sie von der Menge angegriffen wurde." Das Ergebnis war eine imposante Statistik des Terrors, die Gumbel in zwei Bänden veröffentlichte: 1921 erschien "Zwei Jahre Mord", zwei Jahre später kam "Vier Jahre politischer Mord" auf den Markt.
Das Bestürzende an Gumbels Statistiken war das Ausmaß der tendenziösen Rechtsprechung, das sie offenlegten: Er zählte in den beobachteten vier Jahren insgesamt 376 politisch motivierte Morde. 354 wurden von rechten Aktivisten begangen, lediglich 22 von Linken. Die Gerichte ahndeten jedoch die 22 Linksmorde mit zehn Hinrichtungen und zusammengenommen knapp 249 Jahren Zuchthaus sowie dreimal Lebenslänglich. Für die 354 Rechtsmorde hingegen, die hauptsächlich von ehemaligen Militärs verübt wurden, verhängten sie insgesamt lediglich 90 Jahre und zwei Monate Haft, eine einzige lebenslängliche Gefängnisstrafe und insgesamt 730 Reichsmark Geldstrafe. 326 Morde blieben sogar völlig ungesühnt. Perfider ausgedrückt: Ein durchschnittlicher Mord von links kostete das Leben, einer von rechts gerade einmal vier Monate Haft und zwei Reichsmark.
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