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Verrückte Prozesse Die kleinen Klagegeister



8 Diskussionsbeiträge zu diesem Thema

Letzter Beitrag:

Olaf Kannen

20. September 2011, 21:02
Sehr viele die sich darüber beschweren, gehen am nächsten Tag in einem Großkonzern arbeiten und versuchen durch irgendwelche neuen Ideen (Gewinnmaximierung?) gut dazustehen. Aber nach Feierabend sind die Kollegen von der Konkurrenz die bösen.




>Da sollen sich die Leser mehr...

gerrit jacob
20. September 2011, 13:15
Der Artikelschreiber sollte mal nachsitzen und sich den Dokumentarfilm "Hot Coffee" ansehen. Dann würde er diesen Artikel wohl umschreiben.

mfg, Gerrit
David Nossen
20. September 2011, 14:01
Soweit ich mich erinnere, servierte der beklagte McDonald's der Klägerin Liebeck (und auch sämtlichen anderen Kunden) den Kaffee extra kochend (und ungenießbar) heiß, damit Leute, während sie darauf warteten, dass der Kaffee auf eine trinkbare Temperatur abkühlen würde, noch anderes Essen oder Getränke konsumieren würden. Dieser Gedankengang zur Gewinnmaximierung nahm sämtliche mit dem zu heißen Kaffee verbundenen Risiken in Kauf, denn die trug ja dann der Kunde, wenn er sich mit dem Kaffee verbrühte. Die Entscheidung des Gerichts diente also lediglich dazu, das Risiko des zu heißen Kaffees zurück auf McDonald's zu übertragen, denn McDonald's verfolgte mit dem viel zu heißen Kaffe schließlich auch ganz konkrete Gewinninteressen. In einer Zeit, in der immer häufiger nur Gewinne privat erzielt und Risiken und Verluste durch bail-outs, etc. immer wieder auf Kosten der Steuerzahler soziallisiert werden, sollte man eher mal bei diesem Fall in die Schule gehen anstatt sich darüber lustig zu machen.
Joerg Fedtke
20. September 2011, 15:38
Einige zusaetzliche Fakten zum McDonalds-Fall waeren fuer den Leser hilfreich gewesen. So hatte die Klaegerin der Firma vor Klageerhebung einen Vergleich angeboten - $ 800. McDonalds war bekannt, dass sich schon sehr viele Kunden an dem heissen Kaffee verbrannt hatten. Die Klaegerin hatte erhebliche Verletzungen erlitten. Schliesslich sollten Leser des Beitrags wissen, dass die meisten Bundesstaaten 'punitive damages' (Strafschadensersatz - und darum geht es in diesen Faellen) heute in vielen Faellen gesetzlich begrenzen. Ausserdem weisen die USA dem Schadensersatzrecht ('torts') eine andere Bedeutung zu. Es geht nicht nur um den reinen Ersatz von Schaeden sondern auch um Verhaltenssteuerung und Bestrafung - Ziele, die im deutschen Schadensersatzrecht nicht diese Bedeutung haben. Dafuer gibt es in Deutschland oft erheblich mehr staatliche Regulierung.

Joerg Fedtke
Professor fuer Rechtsvergleichung
Tulane University School of Law
USA
Hans Joachim Dudeck
20. September 2011, 15:45
Eines der wahnwitzigsten Verfahren hat sich schon vor langer Zeit zugespielt. Charlie Chaplin wurde von einem Gericht dazu verurteil, Kindesunterhalt zu zahlen, obwohl er nachweislich (Bluttest) nicht der Vater sein konnte. Begruendung: Er ist wohlhabend genug, den Unterhalt zu zahlen

http://www.metnews.com/articles/2008/reminiscing111308.htm
Susanne Mueller
20. September 2011, 17:49
Da sollen sich die Leser mal wieder auf die Schenkel klopfen vor Lachen über den heißen Kaffee-Fall (der in der Öffentlichkeit wahrscheinlich ziemlich verzerrt dargestellt wird). Währenddessen werden wir Konsumenten in Europa immer weiter verarscht von Großkonzernen, die das Prinzip der Vertragserfüllung längst ersetzt haben durch das Gesetz der großen Zahl: Für jeden Kunden, der aus Wut über Vertragsbruch und Schlechterfüllung kündigt oder (erfolglos) vor Gericht zieht, müssen halt zehn neue Kunden „gewonnen“ werden. Zum Beispiel an der Hotline, wo sich der „Kunde“ eigentlich nur informieren oder gar beschweren wollte. Da sitzt auf der anderen Seite ein provisionsabhängiger Mitarbeiter, der die Kundendaten dazu verwendet, einen angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrag oder eine Vertragsänderung auszufertigen. Will der Kunde dagegen vorgehen, beantwortet niemand seine Briefe, denn Rechtsabteilungen sind in großen Firmen offenbar wegrationalisiert. Stattdessen steht da jetzt ein Computer, der automatisch Mahnungen erstellt, die mit faksimilierten Unterschriften irgendwelcher deutscher Großkanzleien versehen werden. Natürlich angereichert durch angeblich anfallende „Gebühren“ für diese Großkanzleien.

Regt sich außer mir eigentlich niemand über die Vorgehensweise solcher Großkanzleien auf, die ihre Unterschrift offenbar an Unternehmen verkaufen, die Kundenunterlagen nie zu Gesicht bekommen und – unter Verstoß gegen das Standesrecht der Rechtsanwälte - dem Kunden „blind“ eine Klage androhen, wenn er nicht bezahlt?

Mich würde interessieren, ob dieser Artikel vom Spiegel absichtlich genau jetzt platziert wird, nachdem in der EU mal wieder die Einführung von Sammelklagen diskutiert wird. Man sollte doch mal nachdenken: Gegen diese Strategie der großen Zahl der Unternehmen kann der Kunde eben nicht alleine, sondern nur in der großen Zahl bestehen. Man stelle sich mal vor: Es gäbe in Europa kein Kleidungsstück mehr, an dem sofort nach dem Kauf alle Knöpfe abfallen. Weil irgendjemand anderer eine Sammelklage gegen abfallende Knöpfe erhoben oder angedroht hätte. Wäre das nicht ganz schön? Auch, wenn ein paar Rechtsanwälte daran verdienen?
Johann Schleifer
20. September 2011, 19:10
Diesen schlecht recherchierten Artikel sollte der Autor idealerweise peinlich berührt wieder löschen. Die Unkenntnis des Rechtssystems in den USA und der tatsächlichen Sachverhalte ist wirklich erschreckend. Herr Gödecke: Setzen, Sechs.

Stattdessen Danke an die Kommentatoren, die auf "Hot Coffee", auf punitive damages und andere nützlichere Informationen hinweisen.

Olaf Kannen
20. September 2011, 20:58
Tja, was sollen sie machen? Servieren sie den Kaffee in normalen Temperaturen bevor das Essen fertig ist, werden sie verklagt, weil der Kaffee nachher nicht heiss genug ist! Ich glaube "Gewinnmaximierung" hat da wenig mit zu tun. Vor allem ist in USA meistens ein freier Refill möglich. Die Leute können sich 10 Kaffee nehmen. Umsonst! Tolle Gewinnmaximierung




>Soweit ich mich erinnere, servierte der beklagte McDonald's der Klägerin Liebeck (und auch sämtlichen anderen Kunden) den Kaffee extra kochend (und ungenießbar) heiß, damit Leute, während sie darauf warteten, dass der Kaffee auf eine trinkbare Temperatur abkühlen würde, noch anderes Essen oder Getränke konsumieren würden. Dieser Gedankengang zur Gewinnmaximierung nahm sämtliche mit dem zu heißen Kaffee verbundenen Risiken in Kauf, denn die trug ja dann der Kunde, wenn er sich mit dem Kaffee verbrühte. Die Entscheidung des Gerichts diente also lediglich dazu, das Risiko des zu heißen Kaffees zurück auf McDonald's zu übertragen, denn McDonald's verfolgte mit dem viel zu heißen Kaffe schließlich auch ganz konkrete Gewinninteressen. In einer Zeit, in der immer häufiger nur Gewinne privat erzielt und Risiken und Verluste durch bail-outs, etc. immer wieder auf Kosten der Steuerzahler soziallisiert werden, sollte man eher mal bei diesem Fall in die Schule gehen anstatt sich darüber lustig zu machen.
Olaf Kannen
20. September 2011, 21:02
Sehr viele die sich darüber beschweren, gehen am nächsten Tag in einem Großkonzern arbeiten und versuchen durch irgendwelche neuen Ideen (Gewinnmaximierung?) gut dazustehen. Aber nach Feierabend sind die Kollegen von der Konkurrenz die bösen.




>Da sollen sich die Leser mal wieder auf die Schenkel klopfen vor Lachen über den heißen Kaffee-Fall (der in der Öffentlichkeit wahrscheinlich ziemlich verzerrt dargestellt wird). Währenddessen werden wir Konsumenten in Europa immer weiter verarscht von Großkonzernen, die das Prinzip der Vertragserfüllung längst ersetzt haben durch das Gesetz der großen Zahl: Für jeden Kunden, der aus Wut über Vertragsbruch und Schlechterfüllung kündigt oder (erfolglos) vor Gericht zieht, müssen halt zehn neue Kunden „gewonnen“ werden. Zum Beispiel an der Hotline, wo sich der „Kunde“ eigentlich nur informieren oder gar beschweren wollte. Da sitzt auf der anderen Seite ein provisionsabhängiger Mitarbeiter, der die Kundendaten dazu verwendet, einen angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrag oder eine Vertragsänderung auszufertigen. Will der Kunde dagegen vorgehen, beantwortet niemand seine Briefe, denn Rechtsabteilungen sind in großen Firmen offenbar wegrationalisiert. Stattdessen steht da jetzt ein Computer, der automatisch Mahnungen erstellt, die mit faksimilierten Unterschriften irgendwelcher deutscher Großkanzleien versehen werden. Natürlich angereichert durch angeblich anfallende „Gebühren“ für diese Großkanzleien.
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>Regt sich außer mir eigentlich niemand über die Vorgehensweise solcher Großkanzleien auf, die ihre Unterschrift offenbar an Unternehmen verkaufen, die Kundenunterlagen nie zu Gesicht bekommen und – unter Verstoß gegen das Standesrecht der Rechtsanwälte - dem Kunden „blind“ eine Klage androhen, wenn er nicht bezahlt?
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>Mich würde interessieren, ob dieser Artikel vom Spiegel absichtlich genau jetzt platziert wird, nachdem in der EU mal wieder die Einführung von Sammelklagen diskutiert wird. Man sollte doch mal nachdenken: Gegen diese Strategie der großen Zahl der Unternehmen kann der Kunde eben nicht alleine, sondern nur in der großen Zahl bestehen. Man stelle sich mal vor: Es gäbe in Europa kein Kleidungsstück mehr, an dem sofort nach dem Kauf alle Knöpfe abfallen. Weil irgendjemand anderer eine Sammelklage gegen abfallende Knöpfe erhoben oder angedroht hätte. Wäre das nicht ganz schön? Auch, wenn ein paar Rechtsanwälte daran verdienen?

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