| Unter dem Banner der Revolution: Demonstrieren geht über Studieren - und auch über jede Schulstunde. Die Rolle der Protestierer wurde Ende der Sechziger noch von Schülern übernommen, da die Universität Bremen erst Anfang der siebziger Jahre gegründet wurde. Dafür gab es dann auch gleich einen Reformstudiengang nach der "Experimentierklausel", der versuchsweise eine grundlegende Reform der Juristenausbildung in Deutschland ermöglichte. |
Frischer Wind in deutschen Unis: Der erfolgreiche Protest der 68er wirbelte die Hochschulausbildung kräftig durcheinander. Anfang der Siebziger wurden in Bremen neue Lehrmodelle erprobt - auch für die zuvor strikt geregelte Juristenausbildung. Karl Wilhelm Meier wurde ein Fall für die "Experimentierklausel".
Bildung ist ein Abenteuer mit unabsehbarem Ausgang. Und so lautete der Grund dafür, dass es mich Anfang der siebziger Jahre an die Bremer Universität in einen Reformstudiengang verschlug, sinnigerweise: "Experimentierklausel". Hinter dem martialisch anmutenden Titel verbarg sich ein Paragraph in der Novelle zum deutschen Richtergesetz von 1971, der versuchsweise eine grundlegende Reform der Juristenausbildung in Deutschland ermöglichte.
Statt eines zweistufigen Ausbildungsmodells, das aus einer theoretisch-universitären und einer sich anschließenden praktischen Ausbildung während eines zweijährigen Rechtsreferendariats bestand, sollte nun ein einstufiges Modell erprobt werden, in dem Praxis und Theorie stärker verzahnt waren. Die Bücher der Rechtswissenschaft sollte der frische Wind des wirklichen Lebens durchwehen.
Auch in meiner Heimatstadt Bremen wurde das Experiment gewagt. Nicht einmal das Abitur war hier für die "Einstufige" vonnöten, denn es gab ja die "Nichtabiturientenprüfung", die "Studienberechtigung nach zwölf Stunden Angst". So konnte es auch für mich nach glücklich bestandener Prüfung losgehen mit dem "integrierten sozialwissenschaftlichen Eingangsstudium", seit an seit mit Soziologen und Ökonomen. Bevor man uns den Paragraphen der Gesetzbücher aussetzen würde, sollten wir etwas über die Verfasstheit von Gesellschaften lernen.
Ketzerseminare
Während die Ökonomie, wie ich zuerst lernte, die Gesellschaft formt, denken sich die Juristen die notwendigen Spielregeln für diese Gesellschaft aus, und die Soziologen, diese bemitleidenswerten Geschöpfe, erklären dann am Ende den ganzen Salat aus Staat, Gesellschaft, Wirtschaft, Recht und Individuum. Wir lasen Hobbes, Smith und natürlich auch Marx. Marx gefiel uns; er ließ sich besser nachvollziehen als seine betagteren Kollegen. Mit Kritik an Marx war es damals, Anfang der Siebziger, naturgemäß schwierig. Als wir uns in einer Vorlesung fragten, ob seine Theorien noch immer Bedeutung hätten, störte eine kommunistische Studentengruppe unsere ketzerische Veranstaltung.
Nach dem sozialwissenschaftlichen Eingangsstudium, in dem Recht und Gerechtigkeit nur am Rande aufgetaucht waren, kamen wir endlich zur Juristerei, damit wir am Ende des ersten Teil des "Experiments" nicht gänzlich unwissend in den zweiten Teil, die Praxis, entlassen werden würden. BGB und StGB ersetzten nun Lohn, Preis und Profit, und in der Rechtsgeschichte indes meinte ich zu erkennen, dass das Recht zwar immer auf die Entwicklung der Menschheit reagiert, nie aber wirklich agiert hat. Eine ernüchternde Erkenntnis.
Die erste zu nehmende Hürde während des universitären Experimentes war nicht der berühm-berüchtigte Klausurenmarathon des Ersten Staatsexamens - das nämlich gab es, dank der "Experimentierklausel", bei uns nicht -, sondern die selbständige Erarbeitung einer Reihe von vorgegebenen Themen, die anschließend vorgetragen und erörtert werden mussten. Obwohl ich mir damals kaum vorstellen konnte, am Ende des Studiums auf die erforderliche Punkteanzahl zu kommen, bestand ich sogar mit beachtlichem Sicherheitsabstand - und machte mich auf in das zu meiner großen Freude bezahlte Abenteuer Hauptpraktikum.
Allein zum Gerichtstermin
Mein Ausbildungsanwalt residierte in einer piekfeinen Kanzlei. Sein Senior begrüßte mich am ersten Tag mit den wenig schmeichelhaften Worten: "Jetzt müssen wir auch solche wie Sie ausbilden." Die Skepsis gegenüber diesem Reformstudiengang war unverkennbar.
Zu guter Letzt kümmerte sich der Miesepeter aber fast allein um mich. Sogar Gerichtstermine nahm ich bald ohne Ausbildungsbegleitung war. Gelegentlichen Begegnungen mit jungen Referendariatskollegen aus der konventionellen zweistufigen Ausbildung hielt ich gut stand. Einstweilige Minderwertigkeitskomplexe wurden durch kollegiale Anerkennung wettgemacht. Unsere reformbedingten Leistungskontrollen und die Praxisnähe schienen sich ausgewirkt zu haben.
Nach dem Projektstudium, in dem man einen juristischen Themenkomplex theoretisch bearbeiten und anhand praktischer Beispiele belegen musste, schrieb man eine Hausarbeit und verteidigte sich vor einer Prüfungskomission. Hatte man bestanden, war man Volljurist. Die Durchfallquote war hoch. Ich gehörte zur Minderheit und hatte Glück. Ich wandte mich - welch seltsame Passion! - dem undurchdringlichen, deutschen Steuerdickicht zu.
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