Am 7. März 1952 sitzt Otto Ernst Remer, Vorstandsmitglied der SRP, als Angeklagter vor dem Schwurgerichts Braunschweig. Er wurde auf Antrag von Widerstandskämpfern der üblen Nachrede und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener von Staatsanwalt Fritz Bauer angeklagt und zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Remer hatte die Beteiligten des 20. Juli als "vom Ausland bezahlte Landesverräter" bezeichnet.