Der Angeklagte Mathias Rust, aufgenommen am 3. September 1987, im Sitzungssaal des Obersten Gerichtshofs in Moskau, dem zweiten Tag der Verhandlung gegen ihn. Er wurde einen Tag später unter anderem wegen illegaler Einreise und Verstoßes gegen die internationalen Luftverkehrsregeln als Konsequenz aus der Landung seiner Cessna nahe des Roten Platzes zu vier Jahren Arbeitslager verurteilt, jedoch nach einer Gefängsnisstrafe von 14 Monaten begnadigt.