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Erste Todesurteile des NS-Staats
dpa
Erste Todesurteile des NS-Staats

Eine Gedenktafel in einem Hinterhof im Hamburger Stadtteil Altona erinnert an die ersten politischen Hinrichtungen im "Dritten Reich". August Lütgens, Walter Möller, Karl Wolff und Bruno Tesch wurden am 1. August 1933 in Altona mit dem Handbeil geköpft. Die Vier waren als kommunistische Rädelsführer auf Basis gefälschter Beweise zum Tode verurteilt worden, weil es beim "Altonaer Blutsonntag" am 17. Juli 1932 nach einem Marsch von 7000 SA-Anhängern durch das "Rote Altona" zu Schießereien gekommen war. Es gab 18 Tote.



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