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Erste Todesurteile des NS-Staats
dpa
Erste Todesurteile des NS-Staats

Vor dem Hamburger Amtsgericht Altona erinnern vier "Stolpersteine", Gedenksteine aus Messing, an August Lütgens, Karl Wolff, Walter Müller und Bruno Tesch. Die Männer wurden am 1. August 1933 in Altona mit dem Handbeil geköpft - es waren die ersten politischen Hinrichtungen im "Dritten Reich". Die Vier waren als kommunistische Rädelsführer auf Basis gefälschter Beweise zum Tode verurteilt verurteilt worden, weil es beim "Altonaer Blutsonntag" am 17. Juli 1932 nach einem Marsch von 7000 SA-Anhängern durch das "Rote Altona" zu Schießereien gekommen war. Es gab 18 Tote.



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