Das Kölner Landgericht verurteilte am 28. Oktober 1966 den "König der Kölner Unterwelt", Anton Dumm, genannt Dummse Tünn wegen versuchter Notzucht, ausbeuterischer und kupplerischer Zuhälterei, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung sowie Fahren ohne Führerschein zu drei Jahren Zuchthaus. Das Bild zeigt den damals 29-jährigen Gangster begleitet von Polizisten auf dem Weg zum Gerichtssaal.