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Gleichschaltung der Länder
Gleichschaltung der Länder

Noch am Abend des 5. März begann die Gleichschaltung der nicht nationalsozialistisch regierten Länder. Die Landesregierungen wurden zum Rücktritt gezwungen, an ihre Stelle traten Reichskommissare. Am längsten wehrte sich die Bayerische Staatsregierung. Doch am 9. März musste auch sie weichen und Reichskommissar Ritter von Epp trat an seine Stelle. Epp ernannte kommissarisch Gauleiter Adolf Wagner zum Innenminister und Heinrich Himmler zum Münchner Polizeipräsidenten. Hier die Bekanntmachung der Machtübernahme der NSDAP in Bayern: "Auf Grund des § 2 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat hat die Reichsregierung durch den Reichsinnenminister..."

Signatur im Bundesarchiv: Plak 003-001-007



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