Der Jurist Schmeisser wurde 1955 gemeinsam mit drei Redakteuren des SPIEGEL wegen Verleumdung angeklagt. Anlaß war ein SPIEGEL-Artikel in dem behauptet wurde, Schmeisser hätte 1948/49 als Mittelsmann des französischen Geheimdienstes Informationen aus dem damaligen Parlamentarischen Rat gegen die Zusage getauscht, daß der Vorsitzende des Rates Konrad Adenauer im Falle eines sowjetischen Angriffs nach Spanien evakuiert werde.