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Einberufung zur Kinderlandverschickung
Einberufung zur Kinderlandverschickung

Einberufung zur Kinderlandverschickung in der Nordmark. Bekanntmachung erfolgt über die Presse. Kinder müssen in Uniform und mit kleinem Gepäck erscheinen. Eine vorzeitige Rückschickung ist nicht möglich. Zusätzliche Bekleidung kann geschickt werden.

Auszug aus der Schulchronik Lensahn 1943:
"Die Terrorangriffe durch USA- und Britenbomber auf norddeutsche Städte, besonders auf Kiel, zwangen zur Evakuierung sämtlicher schulpflichtiger Kinder. Während die 10- bis 14jährigen in die KLV-Lager (Kinderlandverschickung) verschickt wurden, sorgte die NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) für die Unterbringung der 6- bis 10jährigen auf dem Lande. In unseren Schulräumen werden täglich nachmittags 2 Kieler Grundschulklassen unter Leitung zweier Kieler Lehrerinnen unterrichtet. Die Kinder sind in Privatquartieren untergebracht."



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