Auf diesem nachkolorierten Foto von 1912 sind man Badende im Strandbad Wannsee. Gerade in der Anfangszeit des Freibads waren die Bekleidungsregeln sehr streng. "Die zulässige Badekleidung ist für Personen männlichen Geschlechts mindestens eine die Oberschenkel zur Hälfte bedeckende nicht dreieckige Badehose, für Personen weiblichen Geschlechts ein Badeanzug, der Schultern, Brust, Leib und die Beine etwa bis zum Kniegelenk bedeckt."