DDR-Bürger konnten sich für einen Aufenthalt in einem anderen Land des Warschauer Paktes ein solches Dokument ausstellen lassen. Von den DDR-Behörden wurde immer wieder betont, dass es kein Visum sei, da man ein solches zur Einreise in die "sozialistischen Brüderländer" nicht bräuchte. In der Reiseanlage wurde genau festgelegt, wie lange man in welchem Land bleiben und durch welche Staaten man reisen durfte. Spontane Reisen in andere sozialistische Länder waren somit nicht möglich.