Nach sechsjähriger Vorarbeit fand am 27. Mai 1968 in Alsdorf der erste Verhandlungstag im Contergan-Prozess statt. Mehr als zwei Jahre lang beschäftigten sich die Richter mit der Frage nach der Verantwortung für die Missbildungen bei Neugeborenen von Müttern, die während der Schwangerschaft das verharmloste Schlafmittel eingenommen hatten.