Die Angeklagten im Prozess um Gifgaslieferungen an Libyen, Detlev Crusius (rechts) und Rudolph Buczkowski, sitzen am 7. Oktober 1997 auf der Anklagebank der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach. Den Managern wird vorgeworfen, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen das Uno-Embargo verstoßen zu haben. Sie hätten von 1990 bis 1993 Anlagen der Firma Siemens und die Software zur Mischung von Kampfgasen nach Libyen geschafft. Beide Geschäftsmänner erhielten nach der Verurteilung Haftverschonung.