Horst Müllers Entlassungsschein aus der DDR-Haft. Im Alter von 29 Jahren hatte er sich dazu entschlossen, Menschen aus Ostdeutschland mit dem Flugzeug herauszuhelfen. Wegen "staatsfeindlichen Menschenhandels" und "Verstoßes gegen die Geldverkehrsordnung" wurde er dafür zu 15 Jahren Haft verurteilt. Erst 1977 konnte die BRD ihn freikaufen.