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RAF-Prozess in Stammheim
DPA
RAF-Prozess in Stammheim

Die Bleistiftzeichnung eines Gerichtszeichners zeigt die Angeklagten (v.l.n.r.) Jan Carl Raspe, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof im Gerichtssaal der JVA Stammheim. Der Prozess gegen die RAF-Terroristen hatte am 21.03.1975 begonnen. Am 28. April 1977 werden Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe nach etwas über zwei Jahren Verhandlungsdauer des Mordes und versuchten Mordes in mehreren Fällen schuldig gesprochen, Ulrike Meinhof wurde am 09.05.1976 erhängt in ihrer Zelle aufgefunden. Das Urteil und seine Begründung verkündet der Vorsitzende Richter des Zweiten Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart, Foth, fast drei Stunden lang vor einer leeren Anklagebank. Denn die Terroristen waren zuvor in einen Hungerstreik getreten, um sich gegen ihre Haftbedingungen zu wehren.



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