Die Fahrgäste der Deutschen Reichsbahn konnten in den dreißiger und vierziger Jahren die Bahnsteige nur über festgelegte Durchgänge - sogenannte Sperren - erreichen und verlassen. Hier wurden die Fahrkarten kontrolliert, geknipst oder beim Verlassen des Bahngeländes abgegeben. An Haltepunkten oblag diese Aufgabe dem dortigen einzigen Angestellten, dem Bahnhofsvorsteher. Auf größeren Bahnhöfen wie auf diesem in Zeulenroda, Thüringen, befand sich am Bahnsteigzu- und -abgang ein kleines Häuschen (ähnlich einem Schilderhäuschen), in dem sich der Fahrkartenkontrolleur postierte. Die Reisenden mussten grundsätzlich diese Kontrollstelle passieren.