
Das Bundesarchiv sichert die Überlieferung zentraler Organe der
Bundesrepublik Deutschland (seit 1949), der Deutschen Demokratischen
Republik (1949-1990), des Deutschen Reiches (1867/71-1945) und des
Deutschen Bundes (1815-1866), sofern Ihnen bleibender Wert für die
Erforschung der deutschen Geschichte, für die Sicherung von
Bürgerrechten oder als Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder
Rechtsprechung zukommt.
Aufgabe des Bundesarchiv ist es, über den bleibenden Wert der
Unterlagen zu entscheiden, sie zu ordnen und sachgerecht zu
erschließen sowie auf Dauer zu sichern. Außerdem wird das Archivgut in
wissenschaftlichen Quelleneditionen und Ausstellungen verwertet. Aus
dem Archivgut werden Auskünfte erteilt. Es kann nach Maßgabe des
Bundesarchivgesetzes von jedermann benutzt werden.
Das Bundesarchiv sammelt auch schriftliche Nachlässe von bedeutenden
Personen, Unterlagen von Parteien, Verbänden und Vereinen mit
überregionaler Bedeutung sowie publizistische Quellen. Das
Bundesarchiv nimmt zugleich die Aufgaben des zentralen deutschen
Filmarchivs wahr.
Das Bundesarchiv verwahrt bedeutende Bildüberlieferungen zur politischen, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte Deutschlands seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts. Seine Bestände umfassen ca. 10 Millionen Fotografien und Plakate.
Das Bildarchiv befindet sich in der Hauptdienststelle des Bundesarchivs in Koblenz. Im dortigen Benutzersaal können die Bildbestände von Benutzern persönlich eingesehen werden.
Die Foto- und Plakatsammlungen der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv können in der Berliner Dienststelle des Bundesarchivs benutzt werden.