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1933-2008

Reichstagsbrand Justiz hebt Todesurteil gegen van der Lubbe auf


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Reichstagsbrand: Der Brand des Reichstags am 27. Februar 1933 gab den Nazis den Vorwand für die endgültige Zerschlagung der Opposition.

Es zählt zu den wichtigsten Ereignissen der deutschen Zeitgeschichte: Im Februar 1933 brannte der Berliner Reichstag. Die Nazi-Justiz verurteilte kurz darauf den kommunistischen Widerstandskämpfer Marinus van der Lubbe als Brandstifter und ließ ihn hinrichten. Jetzt hat die Bundesanwaltschaft das Urteil aufgehoben.


Hamburg - Der Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 beschäftigt deutsche Historiker und Juristen seit Jahrzehnten. Fast 75 Jahre später hat die deutsche Justiz jetzt das Todesurteil gegen den von den Nazis hingerichteten Marinus van der Lubbe aufgehoben. Die Annullierung des Richterspruchs gegen den kommunistischen Widerstandskämpfer durch die Generalbundesanwaltschaft beruht auf dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile von 1998, wie die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die Anregung hierzu sei von einem Berliner Rechtsanwalt gekommen.

Laut Bundesanwaltschaft beruhte die Verhängung der Todesstrafe auf "spezifisch nationalsozialistischen Unrechtsvorschriften", die gegen die Grundvorstellungen von Gerechtigkeit verstießen. Demnach wurde die Todesstrafe für Taten wie Brandanschläge erst einen Tag nach dem Vorfall eingeführt - jedoch auf vorher begangenen Straftaten rückwirkend erstreckt. Durch die Anwendung dieser Vorschrift gelangte das Reichsgericht zu dem Todesurteil gegen van der Lubbe.

Im April 1967 war das Todesurteil gegen den Niederländer zunächst vom Berliner Landgericht teilweise abgeändert und zu acht Jahren Zuchthaus umgewandelt worden. Nun aber sei der Richterspruch "von Amts wegen" ganz aufgehoben worden, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Nicht betroffen davon sind die vier Freisprüche der Mitangeklagten.

Die NS-Justiz hatte dem Niederländer van der Lubbe zur Last gelegt, am 27. Februar 1933 den Reichstag und zuvor andere öffentliche Gebäude in Berlin in Brand gesetzt zu haben. Das Reichsgericht verurteilte van der Lubbe deshalb im sogenannten "Reichstagsbrandprozess" am 23. Dezember 1933 wegen Hochverrats und Brandstiftung zum Tode. Er wurde am 10. Januar 1934 hingerichtet.

Nach Darstellung von Historikern soll van der Lubbe nach seiner Festnahme erklärt haben, die Brandstiftung allein unternommen zu haben, um die deutsche Arbeiterschaft zum Widerstand gegen die Machtergreifung der Nazis aufzurufen. Die Nationalsozialisten hatten den Reichstagsbrand für ihre antikommunistische Propaganda genutzt.

har/AFP/ap/dpa


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insgesamt 5 Beiträge zur Debatte
Michael Cullen am 9. Februar 2008, 21:14
Herr Meurer sollte mit dem Vorwurf der Geschichtsklitterung vorsichtig sein, schließlich weiß er nicht einmal, daß Adenauer nie MdR war und folglich an der...

Willy Meurer am 13. Januar 2008, 17:41
"Verordnung zum Schutze von Volk und Staat"
Dieses Gesetz war das erste, das das Reichskabinett nach den neuen Regeln des Ermächtigungsgesetzes ohne Zustimmung des...


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