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1941

Kriegsverbrechen

Hitlers willfährige Truppe


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Vorrückende Wehrmacht: Deutsche Soldaten greifen im Winter 1941/42 ein russisches Dorf an. Die Verbissenheit, mit der sich die die Rote Armee verteidigte, wurde durch die Praxis der Gefangenenerschießung auf deutscher Seite noch gesteigert.

"Absondern, erschießen": Erstmals sind alle Akten deutscher Kampfverbände an der Ostfront ausgewertet worden - sie beweisen, dass Hitlers Generäle dessen Mordbefehle ohne Skrupel durchführen ließen. Der Mythos von der sauberen Wehrmacht ist endgültig am Ende. Von Felix Römer


Die Gigantomanie der Berliner Neuen Reichskanzlei passte zur Ungeheuerlichkeit der Pläne, die hier am späten Vormittag des 30. März 1941 besiegelt wurden. Adolf Hitler hatte etwa hundert seiner ranghöchsten Generäle zu sich gerufen, um sie auf den bevorstehenden "Vernichtungskampf" gegen die Sowjetunion einzuschwören. Es war eine Schicksalsstunde des deutschen Militärs: Unter den wuchtigen Prunkdecken ließen die Heerführer die Chance verstreichen, gegen die völkerrechtswidrige Kriegführung aufzubegehren, die der Diktator ihnen auftrug.

Dabei war unübersehbar, dass Hitlers Forderungen eklatante Verstöße gegen Recht, Moral und Tradition bedeuteten. Um den "Kreuzzug gegen den Bolschewismus" als "weltanschaulichen Kampf" zu führen, wie er es ausdrückte, ordnete der Diktator an diesem Tag auch die "Vernichtung der bolschewistischen Kommissare" an, jener Politoffiziere, die in der Roten Armee den verlängerten Arm von Stalins KPdSU bildeten. Im Falle der Gefangennahme, verlangte Hitler, seien gegnerische Politoffiziere "sofort durch die Truppe zu beseitigen". Die willfährige Wehrmachtführung goss die mündlichen Weisungen bald darauf in einen schriftlichen "Führererlass".

Dieser sogenannte Kommissarbefehl verkörperte nicht weniger als den Sündenfall der deutschen Militärgeschichte. Denn die "Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare" vom 6. Juni 1941 verpflichteten die deutschen Fronteinheiten zur systematischen Tötung regulärer Kriegsgefangener. Es war ein historisch beispielloser Vorgang: Noch nie zuvor waren deutschen Truppen so unverhohlen derart planmäßige Kriegsverbrechen befohlen worden.

"An Ort und Stelle auf Befehl eines Offiziers erschießen"

Umso beharrlicher bestritten Veteranen und Apologeten später, dass dieser verbrecherische Befehl im Ostheer überhaupt befolgt worden sei. Erst Jahrzehnte nach Kriegsende geriet die Legende von der "sauberen Wehrmacht" - die ehrlich gekämpft habe, während im Hinterland ohne ihr Wissen schreckliche Verbrechen von des SS verübt worden seien - nach und nach ins Wanken. Weil verlässliche Zahlen fehlten, wurde die Debatte um den Kommissarbefehl bis in die Gegenwart weitergeführt. Weitreichende Klarheit konnte erst in jüngster Zeit durch die flächendeckende Auswertung der Akten sämtlicher deutscher Kampfverbände von der Ostfront geschaffen werden.

Und diese Akten zeigen, dass aus der Wehrmacht schon vor dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 kaum Widerspruch gegen den Mordbefehl laut wurde. Auf ihren Einsatzbesprechungen für das "Unternehmen Barbarossa" gaben die meisten Kommandeure den verbrecherischen "Führererlass" wortgetreu an ihre Einheiten weiter. Der Infanteriegeneral Viktor von Schwedler etwa, der am 19. Juni 1941 die Divisionskommandeure seines IV. Armeekorps zusammengerufen hatte, um ihnen die letzten Instruktionen für den bevorstehenden Feldzug zu erteilen. Zum Thema "Behandlung der russischen politischen Kommissare" verzeichnete das Besprechungsprotokoll nur Anweisungen, die sich vollständig mit dem Kommissarbefehl deckten: "Tragen Uniform, werden aber als Soldaten nicht anerkannt. Absondern von den übrigen Gefangenen. An Ort und Stelle auf Befehl eines Offiziers erschießen."

Manche Truppenführer schossen sogar noch übers Ziel hinaus, wie etwa Generaloberst Hoepner, der Befehlshaber der Panzergruppe 4, der später zu den Verschwörern des 20. Juli 1944 stoßen sollte. Bei einer Befehlsausgabe am 12. Juni 1941, zehn Tage vor der Invasion, erhielten die Repräsentanten der unterstellten Verbände nicht nur die Order zur "Erschießung russischer Kommissare in Uniform". Sie wurden zugleich auf "die gleiche Behandlung von Zivilkommissaren" verpflichtet - dabei hatte der Kommissarbefehl die unterschiedslose Tötung der sowjetischen Partei- und Verwaltungsfunktionäre gar nicht verlangt.

Die Zahl der Morde übersteigt alle Schätzungen

Während die meisten der streng antikommunistisch gesinnten Wehrmachtskommandeure ihr Plazet gaben, intervenierten nur wenige. Einer dieser kritischen Befehlshaber war General Otto Stapf, der seiner 111. Infanteriedivision die Durchführung von Kommissarerschießungen verbot. Gefangen genommene Politoffiziere, bestimmte er, "werden rückwärts erledigt", also im Hinterland der Front, und "nicht von der Truppe", die freilich weiterhin an der Selektion der gefassten Kommissare mitzuwirken hatte. Ein typischer Fall: Kaum jemand, der sich mit dem Ziel der "Ausrottung des Bolschewismus" identifizierte, mochte sich gänzlich verweigern. Stattdessen führte man arbeitsteilige Verfahren ein, die letztlich nichts an der Realisierung des Mordprogramms änderten, aber immerhin der verbreiteten Sorge um die Disziplin der Fronttruppen Rechnung trugen.

Die Handlungsspielräume zu einer spürbaren Abschwächung des Befehls bestanden, doch kaum jemand nutzte sie. So zeigen die Akten des Ostheeres, dass nachweislich etwa 60 Prozent der Kommandeure mit der konformen Weitergabe des Kommissarbefehls schon im Vorfeld des Feldzugs gegen die Sowjetunion den ersten Schritt zu seiner Umsetzung taten - angesichts der Aktenlücken ein höchst desillusionierendes Ergebnis. Die Morde, die mit Beginn des "Unternehmens Barbarossa" am 22. Juni 1941 einsetzten, waren die logische Folge. Ein Mannschaftssoldat des Ostheeres erinnerte sich noch zwei Jahre später in amerikanischer Kriegsgefangenschaft daran. Nicht ahnend, dass sein Gespräch vom Nachrichtendienst der US Army abgehört wurde, erklärte er seinen Mitgefangenen: "Wir haben immer die Kommissare erschossen in Russland. Das sind die allergefährlichsten."

Aufgrund der Meldepflicht, die in den Kommissarrichtlinien verankert waren, schlugen sich die Erschießungen auch in den deutschen Militärakten nieder. Insgesamt wurden fast 4000 Exekutionen an sowjetischen Politoffizieren und Funktionären aktenkundig. Diese gesicherte Mindestzahl übersteigt alle bisherigen Schätzungen bei weitem. In Anbetracht der Lücken und Leerstellen in der Überlieferung ist die tatsächliche Opferzahl jedoch noch deutlich höher zu veranschlagen, auf eine hohe vierstellige, vielleicht sogar knapp fünfstellige Summe.

"Halunken", "schmierige Juden", "Verbrecher"

Die Wehrmacht marschierte hierbei weitgehend im Gleichschritt. Exekutionen an sowjetischen Politoffizieren sind von sämtlichen Armeen, allen Armeekorps und über 80 Prozent der Divisionen an der Ostfront eindeutig nachgewiesen. Von weiteren zehn Prozent der Divisionen liegen Indizienfälle vor, über die restlichen Verbände schweigt die Überlieferung. Ein Befund, der die bislang bekannten Quoten erheblich übertrifft und nur die Schlussfolgerung zulässt, dass der Kommissarbefehl im Ostheer flächendeckend befolgt wurde.

Kadavergehorsam, ideologischer Fanatismus und die Eigendynamik der Gewalt ebneten den Weg für diese Verbrechen. "Die Kommissare werden an Ort und Stelle 'erledigt'", berichtete ein Bataillonsadjutant Anfang Oktober 1941 über die Praxis in seiner Einheit. Für diesen Frontoffizier eine gerechte Sache: In den Kommissaren sah er nur "Halunken", "schmierige Juden", "Verbrecher", und "Bestien", die diese Behandlung selbst herausgefordert hatten. Für den Offizier waren die Sowjetkommissare straffällige Handlanger eines bolschewistischen Terrorregimes, zugleich machte er sie für die hohen deutschen Verluste und die Eskalation des Krieges insgesamt verantwortlich.

So oder ähnlich dachten viele im deutschen Ostheer, aufgehetzt durch die Wehrmachtspropaganda und infolge der rasanten Brutalisierung der Kämpfe auch von Rachegelüsten getrieben. Mit Schuldzuweisungen wurden die Morde als legitime Vergeltungsaktionen verbrämt, deren Unrechtmäßigkeit im Hassklima der Ostfront kaum noch störte. Jene Offiziere und Soldaten, die dem Befehl zuwiderhandelten, blieben demgegenüber eine verschwindende Minderheit. Wer seine Skrupel nicht überwinden konnte, dem stand ohnehin der Ausweg offen, die Todeskandidaten an andere Einheiten zu übergeben. Den Selektionen verweigerte sich indes kaum jemand, zu stark wirkte das dämonisierende Feindbild von den Politoffizieren.

Der wahre Kern der Unschuldsbeteuerungen

Dennoch wurde der Kommissarbefehl für Wehrmacht und NS-Regime zum Fehlschlag. Zum einen gelang es nur anfangs, überhaupt in größerem Umfang Kommissare gefangenzunehmen. Die Erschießungen machten beim Gegner schnell die Runde, und so kämpften die meisten Politoffiziere bis zum Letzten oder verübten in auswegloser Situation sogar Selbstmord. Sobald sie in Gefangenschaft gerieten, entledigten sie sich ihrer Rangabzeichen und waren für die überforderten deutschen Fronttruppen kaum noch zu identifizieren.

So registrierten die Verbände immer häufiger, dass "keine Kommissare gefangen genommen" werden konnten, wie etwa die 9. Infanteriedivision am 15. November 1941 meldete. Dass die Gefangennahme von Politoffizieren immer seltener wurde, bildet den wahren Kern in den vielen Unschuldsbeteuerungen der Veteranen nach dem Krieg: Viele Einheiten kamen erst gar nicht in die Situation, den Kommissarbefehl anwenden zu müssen.

Auch erwiesen sich die Erschießungen bald als höchst kontraproduktiv. Denn sie trugen keineswegs dazu bei, den Zusammenbruch der Roten Armee zu beschleunigen, wie Hitler und manche Generäle gehofft hatten. Im Gegenteil: Die Nachrichten von den Gefangenentötungen potenzierten den sowjetischen Widerstandswillen und halfen mit, die deutschen Verlustraten in Rekordhöhen zu treiben. Nach dem Scheitern des "Unternehmens Barbarossa" vor Moskau gab Hitler daher schließlich dem pragmatischen Drängen seiner Generäle nach und ließ den Kommissarbefehl im Juni 1942 aufheben.

Damit endete ein düsteres Kapitel deutscher Militärgeschichte. Die Umsetzung des Kommissarbefehls war sicherlich nicht das schwerste Verbrechen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. Doch bewies es, wie widerspruchslos und weitreichend sich das deutsche Militär in die Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten zu integrieren bereit war - und dies zu einem guten Teil aus eigener Überzeugung.

Dr. Felix Römer ist Autor der Studie "Der Kommissarbefehl. Wehrmacht und NS-Verbrechen an der Ostfront 1941/42", F. Schöningh Verlag, Paderborn 2008.


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insgesamt 18 Beiträge zur Debatte
Oliver Mesh-hadi am 13. April 2011, 01:16
Die Ausführungen bzgl. Otto Stapf sind übrigens im "Lexikon der Wehrmacht" (http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Personenregister/S/StapfOtto.htm)...

Burkhard Grafenstein am 9. Dezember 2009, 17:51
Stalin hat übrigens mit dem Geheimbefehl Nr. 270 aus dem August 1941 die Kommissare, die sich in deutsche Kriegsgefangenschaft begaben, ebenfalls mit Exekution bedroht....


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